Dialog Telemarketing GmbH
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Dialog Telemarketing GmbH
Verliert in Zeiten der Ansteckung der persönliche Kontakt an Bedeutung? Mitnichten! Wir nennen Ihnen 8 Gründe, warum gerade in Pandemiezeiten professionelles Telemarketing die Neukundenakquise nachhaltig zum Erfolg führt.
Durch die Digitalisierung steigt der Wettbewerbsdruck für Unternehmen auf nationalen und internationalen Märkten schon seit Jahren. Disruptive Ereignisse wie die aktuelle Situation rund um „Corona“ erhöhen den Druck weiter. Um erfolgreich zu bleiben sind Unternehmen gezwungen, nicht nur ihre Bestandskunden zu pflegen, sondern vor allem neue Kunden zu gewinnen.
Aber: Die Neukundenakquise ist ein zeit- und personalintensives Geschäft! Richtig ist aber auch: Die Neukundenakquise trägt zu nachhaltigen Umsatzsteigerungen und zur Zukunftssicherung Ihres Unternehmens bei. Daher sollten sich die Vertriebsmitarbeiter Ihres Unternehmens auf den eigentlichen Verkaufsprozess konzentrieren und viel Zeit bei ihren Kunden verbringen.
Professionelles Telemarketing entlastet Ihre Vertriebsmitarbeiter. Der Vertriebstrichter wird kontinuierlich mit erfolgsversprechenden Leads gefüllt. Professionelles Telemarketing steigert damit die Effizienz Ihrer Vertriebsmitarbeiter.
Das Versenden einer E-Mail mit Informationen ist einfach und wenig kostenintensiv. Der postalische Versand einer neuen Produktbroschüre ist teuer und die Streuverluste hoch. Beiden Varianten fehlt das Entscheidende - nämlich das Menschliche und der persönliche Kontakt! Professionelles Telemarketing zur Neukundenakquise bietet beides.
Die Durchführung einer professionellen Dialogmarketingkampagne durchläuft mehrere Prozessschritte. Um eine effiziente Vorgehensweise zu gewährleisten, hat Dialog Telemarketing den DTM-Kampagnenlauf© entwickelt. Durch den modularen Aufbau passt sich er sich den individuellen Bedürfnissen und projektspezifischen Anforderungen flexibel an.
Die Neukundenakquise von Dialog Telemarketing ist die Basis für einen erfolgreichen Start-Ziel-Sieg Ihres Unternehmens!
Nutzen Sie unsere Kompetenzen als B2B-Telemarketing-Agentur!Wie können wir Sie unterstützen? Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter +49 731 14 111 690 |
Seit dem Wirksamwerden der DSGVO am 25.05.2018 ist die Unsicherheit über deren praktische Aus-wirkungen vielfach diskutiert worden. Untergangs-szenarien machten die Runde: Darf ich je wieder zum Telefonhörer greifen?
Wir - das Team der Dialog Telemarketing - sahen uns unseres Geschäftsmodells beraubt. Unser Slogan "Wir schaffen Verbindungen" erschien uns wie eine Karikatur.
Nach 2 Jahren sind wir immer noch da. Wir haben in zahlreichen Gesprächen mit Interessenten und Kunden festgestellt, dass die Verunsicherung anhält, aber die Sachlichkeit in den Diskussionen wieder dominiert.
Dialog Telemarketing begleitet dieses Thema seit seiner Gründung und zeigt Ihnen im Folgenden, welche rechtlichen Bedingungen aktuell gelten und welchen Gestaltungsspielraum Sie haben.
Die DSGVO und B2B-Neukundenakquise sind zwei Seiten einer Medaille! Die DSGVO trennt die unlauteren Marktteilnehmer von den seriösen Markt-teilnehmern, da sie das Bewusstsein für den Umgang mit personenbezogenen Daten geschärft hat.
Weiterhin ist die telefonische Neukundenakquise das erfolgreichste Instrument, um eine nachhaltige Kundenbeziehung aufzubauen und langfristig die Umsätze Ihres Unternehmens zu steigern.
Die allgemeinen Rechtsgrundlagen finden sich vor allem in Art. 6 der DSGVO verbunden mit dem Erwägungsgrund Nr. 47 ("berechtigtes Interesse"). Eine rechtmäßige Datenverarbeitung liegt vor, wenn die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen (des Verantwortlichen) erforderlich ist und dem keine Interessen des Betroffenen entgegenstehen.
Im Erwägungsgrund Nr. 47 findet sich der Hinweis, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung als ein berechtigtes Interesse betrachtet werden kann.
Weiterhin sind die Vorschriften des unlauteren Wettbewerbsgesetz (UWG), insbesondere § 7 Abs. 1, 2 zu beachten. Grundsätzlich erklärt das UWG, dass geschäftlichen Handlungen, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, unzulässig sind.
Laut § 7 Abs. 2 Nr. 2 ist eine unzumutbare Belästigung stets anzunehmen, bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber [...] einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung. Dies bedeutet, dass die mutmaßliche Einwilligung die telefonische Neukundenakquise ausdrücklich erlaubt.
Professionelles B2B-Telemarketing ist unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt. Die empathische und persönliche Ansprache von Entscheidern in Unternehmen ist erlaubt und wichtig für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens.
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